Begasung bezeichnet je nach Verfahren unterschiedliche Behandlungsformen. Rauch-, Aerosol- und Verdampfungsverfahren sind nicht gleichzusetzen. In der Imkerei bestehen klare rechtliche Vorgaben. Zulässig sind nur entsprechend genehmigte Anwendungen. Wirkstoffhaltige Emissionen können die Atemwege gefährden. Fachgerechte Ausrüstung und vorgeschriebener Arbeitsschutz sind unverzichtbar.